AGB
 

Aktuell Februar 2023

M&M Event

Maria Wiegand

Lämmergasse 6

67269 Grünstadt

 

Kontakt:

Telefon: +49-152 09110668

E-Mail: wiegand@catering-mmevent.de

Geschäftsführung: Maria Wiegand

Steuernummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz : DE 92587330613

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Cateringleistungen von M&M Event, Inh. Maria Wiegand, Grünstadt

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren AGB genannt) gelten für die Leistungen von M&M Event, Inh. Maria Wiegand (Planung, Angebotserstellung und Organisation der Hochzeiten Gestellung von Servicepersonal, Catering, Auf- und Abbauarbeiten, Organisation des Events), nachfolgend M&M, die vom Kunden (nachfolgend Veranstalter) beauftragt werden.

1.2 Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen worden wird. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit M&M.

1.3 Änderungen dieser AGB werden dem Veranstalter spätestens 2 Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (einfacher per E-Mail) übermittelt. 

 

2. Vertragsparteien,-abschluss und -haftung

2.1 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Veranstalter gegenüber M&M zustande. 

2.2 Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Veranstalter diese AGB an.

 

3. Warenangebot

3.1 Das Produkt- und das Dienstleistungsangebot von M&M kann sich saisonal bedingt ändern. Sollten einzelne Produkte nicht vorhanden sein, behält sich M&M einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.

3.2 M&M geht gerne auf die vom Veranstalter gewünschte Anpassungen ein. 

 

4. Leistungen, Preise, Zahlungen

4.1 M&M ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.

4.2 Der Veranstalter ist zur Zahlung der vereinbarten Preise an M&M verpflichtet. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen von M&M an Dritte.

4.3 Die vereinbarten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

4.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig, der Rechnungszugang kann auch per E-Mail erfolgen. Ein Verzug tritt ab dem 30. Tag ab Zugang der Rechnung ein. M&M kann ab diesem Tag Verzugszinsen oder andere Ausgleichsansprüche nach §288 BGB geltend machen.

4.5 M&M ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich zu vereinbaren.

4.6 Bei Zahlungsverzug oder objektiv belegbaren Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Veranstalters ist M&M berechtigt, vor weiteren Lieferungen Sicherheitsleistungen bis zum Warenwert zzgl. 10 % zu verlangen oder die Leistungserbringung abzulehnen.

4.7 Falls die Rechnungsanschrift von der in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift abweichen sollte, ist die Rechnungsadresse bzw. der korrekte Rechnungsempfänger M&M rechtzeitig bekanntzugeben. Die Verzugsfolgen einer nicht rechtzeitig bekanntgegebenen geänderten Rechnungsanschrift trägt der Veranstalter, es sei denn, es traf ihn hieran kein Verschulden.

4.8 Ab einer Auftragssumme von 9.000 € kann M&M 75% der kalkulierten Gesamtsumme inkl. zgl. der gültigen Mehrwertsteuer als Vorauszahlung berechnen. Diese Vorauszahlung wird mit gesonderter Rechnung angefordert und ist mit dem dort vereinbarten Datum an M&M zu zahlen. Diese Vorauszahlung wird mit den in der Endabrechnung ausgewiesenen Leistungen verrechnet.

4.9 Die Leistungen von M&M werden zu den in der Auftragsbestätigung genannten Preisen in dem dort genannten Umfang abgerechnet, nach Verbrauch oder Pauschalen. Die Parteien vereinbaren, dass etwaige veränderte Personenzahlen, nachträglich bestellte Lieferungen und Leistungen im Wege der Vertragserweiterung berücksichtigt und abgerechnet werden. Eine solche Vertragserweiterung liegt im Zweifel bei Bestellung durch den Veranstalter vor.

4.10 Alle Personal- und Getränkeleistungen sind geschätzte Werte und werden nach effektivem Aufwand bzw. Einsatz berechnet. Die vom Kunden bestätigten Leistungen sind für die vereinbarte Personenzahl ausgelegt. Speziell auf Kundenwunsch zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment werden dem Veranstalter zu 100% in Rechnung gestellt. Etwaige Reste dieser speziell auf Kundenwusch bestellten Speisen, Getränken und Equipment können vom Veranstalter nach Veranstaltungsende mitgenommen werden.

 

5. Angebote, Optionen und freie Termine

5.1 Angebote von M&M sind befristet auf vier Wochen ab Erhalt. Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten verfallen mit Ablauf dieser vier Wochen.

5.2 Sollten dem Veranstalter freie Termine eingeteilt werden, so gibt das nur über den zum Zeitpunkt der Auskunft herrschenden Stand der Buchung Auskunft und ist keine Garantie für eine Verfügbarkeit eines Termins.

5.3 Aufträge ohne Bestätigung per E-Mail können nicht bearbeitet werden.

 

6. Teilnehmerzahl, Veranstaltungsablauf

6.1 Der Veranstalter ist verpflichtet M&M gegenüber bei Auftragserteilung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben.

6.2 Alle Veränderungen der Teilnehmerzahl sind M&M schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

6.3 Erhöhungen oder Reduzierungen der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsdauer sind bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Diese Angaben zur Gästezahl sowie die im Auftrag enthaltenen Leistungen gelten als garantierter und der Rechnung zugrunde liegender Mindestvertragsinhalt, der bei der Endabrechnung berücksichtigt wird. 

6.4 Erfolgen nach Ablauf der 14- Tage-Frist bzw. während der Veranstaltung weitere Bestellungen von Speisen, Getränken und weiteren Leistungen bzw. erhöht sich die Personenzahl, so wird der Vertrag diesbezüglich angepasst, sofern die vom Veranstalter gewünschte Bestellung noch umsetzbar ist.

6.5 Sofern kein anderes Vertragsmodell mit Veranstaltungsdauer und daran gekoppeltem Mindestumsatz für Essen vereinbart wurde, gilt das Folgende:

a) Der Veranstalter verpflichtet sich, M&M Event spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung den genauen Ablauf der Veranstaltung mitzuteilen, andernfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.

b) Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, so kann sie zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn M&M Event hat den Grund zu verantworten.

 

7. Sonstige Leistungen

7.1 Soweit M&M Leistungen von Dritten im Auftrag des Veranstalters bestellt (Dekoration, Künstler, Moderatoren, etc.), erfolgt der Einkauf dieser Leistungen ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter bevollmächtigt M&M zum Einkauf der von ihm gewünschten Leistungen. Die Abwicklung dieser Beauftragung kann im Einzelfall und nach gesonderter Vereinbarung durch M&M übernommen werden, hierbei handelt M&M jedoch immer im Namen des Veranstalters. 

 

8. Leistungsumfang

8.1 Das Personal von M&M nimmt keine Abrechnung mit den Gästen des Veranstalters vor.

8.2 Gegenüber dem gestellten Personal bleibt allein M&M Event weisungsbefugt.

 

9. Stornierung des Vertrags, Stornopauschale

9.1 Kommt es durch den Veranstalter nach Vertragsunterzeichnung zu einer Stornierung, ist M&M berechtigt, Stornogebühren gemäß der folgenden Staffelung erheben, wobei der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung ausschlaggebend ist und die genannten Pauschalen den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen:

a) bis 6 Monate vor der Veranstaltung 10% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose

b) bis 3 Monate vor der Veranstaltung 30% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose

c) bis 4 Wochen vor der Veranstaltung 50% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose

d) danach 85% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose

e) speziell für die Veranstaltung zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment werden dem Veranstalter zu 100% in Rechnung gestellt.

f) auftragsgemäß für den Veranstalter geschlossene Verträge mit Dritten (wie etwa Künstlern, Mietgeschirr, Dekorationsartikel, Möbel, etc.) werden nach deren jeweiligen Rücktrittsbedingungen behandelt. Der Veranstalter übernimmt alle diesbezüglich anfallende Stornokosten.

g) Dem Veranstalter wird der Nachweis gestattet, dass seitens M&M höhere Aufwendungen erspart wurden. M&M bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Im eigentlichen Veranstaltungszeitraum erzielte Umsätze von M&M können nicht geltend bzw. verrechnet werden.

h) Der Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter muss in Textform erfolgen.

 

9.2 M&M kann vom Vertrag zurücktreten, wenn

a) das Festhalten am Vertrag aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände (z.B. höherer Gewalt) nicht möglich oder zumutbar ist oder die Durchführung des Vertrages das Ansehen von M&M in der Öffentlichkeit gefährden könnte oder die Mitarbeiter gefährdet sind. In diesen Fällen ist der Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz ausgeschlossen.

b) eine vereinbarte Vorauszahlung trotz einmaliger Mahnung nicht rechtzeitig eingehen. Der Veranstalter ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht für bereits erbrachte Leistungen befreit.

 

10. Haftung des Veranstalters

10.1 Für Beschädigungen, die durch Gäste des Veranstalters oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet der Veranstalter. Die Kosten daraus sind M&M zu ersetzen. Bei Beschädigung oder Diebstahl des Eigentums von M&M haftet der Veranstalter. 

10.2 Gegebenenfalls wird M&M den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen. 

 

10.3 M&M haftet nicht für jegliches eingebrachte Eigentum Dritter im Falle von Verlust, Bruch oder Beschädigung.

 

11. Datenschutz

Die gespeicherten Daten des Veranstalters werden nur für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

 

12. Anwendbares Recht und Erfüllungsort

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

12.2 Erfüllungsort ist Grünstadt.